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12.02.2026

Baden-Württemberg: Durchgängige Sprachbildung an allen Schule verbindlich

Mit einer neuen landesweiten Regelung im Bundesland Baden-Württemberg wird Sprache noch stärker ins Zentrum schulischen Lernens gerückt. Durch die Verordnung „Grundsätze zur Sprachbildung und Sprachförderung“ erhalten alle Schulen des Landes den expliziten Auftrag, sprachliche Bildung und Förderung in allen Fächern systematisch mitzudenken, von der Grundschule bis zum Abschluss. Denn schon lange ist klar: Wer Aufgabenstellungen, Fachtexte oder Diskussionen sprachlich nicht versteht, hat es im Unterricht schwer - unabhängig von fachlichen Fähigkeiten.

Die sogenannte durchgängige Sprachbildung macht Sprache damit zur gemeinsamen Aufgabe aller Lehrkräfte. Schulen werden bei der Entwicklung eigener Sprachbildungskonzepte unterstützt und bestehende Förderangebote enger mit dem Fachunterricht verzahnt. Auch die Sprachförderung neu zugewanderter Schülerinnen und Schüler wird neu gefasst und verbindlicher geregelt. Ziel ist es, sprachliche Kompetenzen konsequent aufzubauen und allen Lernenden bessere Voraussetzungen für schulischen Erfolg zu eröffnen.

Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung des Landes.